Podologie ist die nicht ärztliche Heilkunde am Fuß. Die Behandlung erfolgt generell nach professionellen Maßstäben und nach dem neuesten Stand der Medizin. Die podologische Behandlung ist medizinische Fußpflege auf höchstem Niveau. Im Gegensatz zur kosmetischen Fußpflege, die ihren Schwerpunkt auf pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß hat, beschäftigt sich die Podologie vorwiegend mit der medizinisch ausgerichteten Fußbehandlung.

Fachwissen und Hygiene nehmen dabei nur einen Teil ein, denn besonders der diabetisch geschädigte Fuß bedarf besonderer Aufmerksamkeit.

Podologen /innen sind in ständigem Kontakt mit Ärzten, Orthopädieschuhmachern und Physiotherapeuten bzw. Ergotherapeuten und verweisen bei Bedarf an denjenigen weiter.

Seit dem 01.Januar 2003 sind die Berufsbezeichnungen Podologe und Med. Fußpfleger/in durch das Podologengesetz §1PodG geschützt. Den Titel darf nur führen, wer eine zweijährige - oder als gleichwertig anerkannte - Ausbildung nachweisen kann.

Zukünftig muss jeder, der den Titel "Podologe" oder "Med. Fußpfleger/in" tragen möchte, eine 2-jährige vollschulische Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung absolvieren.